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   BFH, 05.07.1972 - I R 231/70   

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https://dejure.org/1972,945
BFH, 05.07.1972 - I R 231/70 (https://dejure.org/1972,945)
BFH, Entscheidung vom 05.07.1972 - I R 231/70 (https://dejure.org/1972,945)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 1972 - I R 231/70 (https://dejure.org/1972,945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 106, 308
  • DB 1972, 1852
  • BStBl II 1972, 900
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.08.1968 - VI R 220/66

    Besteuerung nach Verbrauch - Vereinbarkeit mit GG - Willkürliche Steuererhebung -

    Auszug aus BFH, 05.07.1972 - I R 231/70
    Seine Entscheidung wurde vom BFH mit Urteil VI R 220/66 vom 9. August 1968 (BFH 93, 376, BStBl II 1969, 5) aufgehoben.

    Der BFH habe in seinem Urteil VI R 220/66 (a. a. O.) keine konkreten Hinweise dafür gegeben, wann in einem solchen Falle der Mehrverbrauch eine Besteuerung nach § 48 EStG rechtfertigen könne, sondern lediglich ganz allgemein ausgeführt, daß die Beurteilung dieser Frage sich nach den Sachumständen des Einzelfalles richte.

    Der BFH habe in seinem Urteil VI R 220/66 (a. a. O.) dargelegt, daß die -- wenn auch seltene -- Anwendung der Vorschrift des § 48 EStG keine willkürliche Steuererhebung bedeute.

    Zweck der Vorschrift des § 48 EStG ist es, bei einem krassen Mißverhältnis zwischen Verbrauch und Einkommen den Verbrauch eines Steuerpflichtigen als Maßstab für seine steuerliche Leistungsfähigkeit heranzuziehen (so die BFH-Urteile IV 44/50 S vom 2. Februar 1951, BFH 55, 141, BStBl III 1951, 55, und VI R 220/66, a. a. O.).

    Da das FG es somit unterlassen hat, entsprechend den Ausführungen im BFH-Urteil VI R 220/66 (a. a. O.) zu prüfen, ob im Streitfall der -- nach der Vorschrift des § 48 EStG festzustellende -- Mehrverbrauch eine Besteuerung aus § 48 EStG zu rechtfertigen vermöge oder ob in der Zugrundelegung des Verbrauchs ein Verstoß gegen die Grundsätze von Recht und Billigkeit liege, war die Sache zur Nachholung dieser Prüfung an das FG zurückzugeben.

  • BFH, 02.02.1951 - IV 44/50 S

    Ermessen des Finanzgerichts im Berufungsverfahren gegen Steuerbescheide -

    Auszug aus BFH, 05.07.1972 - I R 231/70
    Zweck der Vorschrift des § 48 EStG ist es, bei einem krassen Mißverhältnis zwischen Verbrauch und Einkommen den Verbrauch eines Steuerpflichtigen als Maßstab für seine steuerliche Leistungsfähigkeit heranzuziehen (so die BFH-Urteile IV 44/50 S vom 2. Februar 1951, BFH 55, 141, BStBl III 1951, 55, und VI R 220/66, a. a. O.).
  • BFH, 21.11.1967 - I R 115/66

    Nichtabzugsfähigkeit der Vermögensteuer - Ermittlung des steuerpflichtigen

    Auszug aus BFH, 05.07.1972 - I R 231/70
    Als Verbrauch im Sinne dieser Vorschrift können deshalb nicht auch solche Aufwendungen verstanden werden, die in einer Vermögensanlage ihren Niederschlag finden, da anderenfalls die Vorschrift jeder Vermögensbildung entgegenwirken und damit letztens auch der Vermögensteuer den Boden entziehen würde, die ihrerseits keine Substanzsteuer ist, sondern zum Zwecke der steuerlichen Erfassung der durch Vermögenswerte gesicherten Einkünfte, des "fundierten" Einkommens, auf das Vermögen der Steuerpflichtigen abhebt (BFH-Urteil I R 115/66 vom 21. November 1967, BFH 91, 33, BStBl II 1968, 189).
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